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HOHER KONTRAST

ZVON-Jobticket

Stressfrei & umweltbewusst zur Arbeit: das ZVON-Jobticket

Das ZVON-Jobticket ist ein speziell auf die Belange von Arbeitnehmern zugeschnittenes Tarifangebot, das gegenüber der Abo-Monatskarte aus dem ZVON-Tarif – in der gewählten Relation oder im Stadtverkehr – preisgünstiger angeboten wird.

 

Häufige Fragen zum Jobticket

Welche Voraussetzungen gelten für die Bestellung eines ZVON-Jobtickets?
Der Arbeitgeber muss einen Vertrag mit einem Verkehrsunternehmen über die Lieferung von Jobtickets abgeschlossen haben. Dabei ist eine Mindestanzahl von 20 Tickets vorausgesetzt, eine Nachbestellung von Tickets ist jederzeit möglich. Das Verfahren zum Vertrieb und zur Abrechnung wird zwischen dem jeweiligen Arbeitgeber und dem Verkehrsunternehmen vertraglich vereinbart.

Wo beantrage ich ein ZVON-Jobticket?
Die Beantragung erfolgt gesondert je Mitarbeiter beim Arbeitgeber oder direkt beim Verkehrsunternehmen (je nach Vereinbarung).

Wie erhalte ich mein ZVON-Jobticket?
Die Wertmarken werden entweder per Post oder dem Arbeitgeber direkt zugestellt, wo sie dann hausintern verteilt werden.

Welche Rabattierung gibt es für das ZVON-Jobticket?
Auf den Basispreis, welcher der Preis der Abo-Monatskarte oder der Jahreskarte der jeweiligen Preisstufe ist, gewähren das Verkehrsunternehmen und der Arbeitgeber normalerweise einen Rabatt von jeweils 10 %, sodass sich für den Arbeitnehmer eine Einsparung von 20 % ergibt.

Beispiel (Berechnungsgrundlage ist die Abo-Monatskarte normal Stadtverkehr Görlitz für 32,20 €):
3,22 € Anteil Arbeitgeber/ 3,22 € Anteil GVB = je 10%
Kosten ZVON-Jobticket 25,76 €/mtl.
Ersparnis zur Abo-Monatskarte = 6,44 €/mtl.
(Ersparnis zur Monatskarte (normal) Stadtverkehr Görlitz i.H.v. 41,00 € = 15,24 €/mtl.))

Gibt es eine zusätzliche Ermäßigung für Auszubildende?
Ja, die Berechnung des Jobtickets für Azubis erfolgt auf Basis der ermäßigten Abo-Monats- bzw. Jahreskarte der jeweiligen Preisstufe.

Beispiel (Berechnungsgrundlage ist die Abo-Monatskarte ermäßigt Stadtverkehr Görlitz für 27,20 €):
2,72 € Anteil Arbeitgeber/ 2,72 € Anteil GVB = je 10%
Kosten ZVON-Jobticket 21,76 €/mtl.
Ersparnis zur Abo-Monatskarte mit Ermäßigung = 5,44 €/mtl.
(Ersparnis zur Monatskarte (ermäßigt) Stadtverkehr Görlitz i.H.v. 31,00 € = 9,24 €))

Was geschieht bei einer Tarifänderung?
Die Preisanpassungen erfolgen mit Inkrafttreten von Tarifänderungen. Die Abbuchungsbeträge werden ab dem Änderungszeitpunkt entsprechend angepasst.

Wie bezahle ich mein ZVON-Jobticket?
Die Bezahlung erfolgt entweder durch die Erteilung einer Einzugsermächtigung zur Abbuchung der monatlichen ZVON-Jobticketbeträge vom Privatkonto oder direkt über den Arbeitgeber.

Welche Verkehrsmittel können mit dem ZVON-Jobticket genutzt werden?
Das Ticket berechtigt zur Nutzung aller Stadt- und Regionalverkehrsangebote der ZVON-Partner (Eisenbahn, Bus und ggf. Straßenbahn) entsprechend der gewählten Relation. Jobtickets mit Start oder Ziel in Bischofswerda, Bautzen, Görlitz, Löbau, Weißwasser oder Zittau können auch im jeweiligen Stadtverkehr innerhalb des Stadtverkehrsgebietes genutzt werden. So gilt beispielsweise ein Jobticket Königshain–Görlitz auch in der Görlitzer Straßenbahn. Jobtickets mit dem Aufdruck Verbundraum gelten im gesamten ZVON.

Ist das ZVON-Jobticket übertragbar?
Abweichend von der normalen Monatskarte ist das ZVON-Jobticket Montag bis Freitag (außer Feiertage) zwischen 6 und 18 Uhr grundsätzlich personengebunden und gilt nur in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbild- oder Dienstausweis. In der übrigen Zeit ist das Ticket übertragbar. Das ZVON-Jobticket für Auszubildende ist generell personengebunden.

Ist die Mitnahme von anderen Personen gestattet?
Ja, Jobtickets gelten Montag bis Freitag von 18 bis Folgetag 4 Uhr sowie an Wochenenden und Feiertagen innerhalb der Zeit vom Vortag 18 bis zum Folgetag 4 Uhr für zwei Erwachsene und bis zu vier Kinder (Schüler) bis zum 15. Geburtstag. Anstelle eines Erwachsenen kann auch ein weiteres Kind fahren.

Welche Laufzeit hat ein ZVON-Jobticket?
Das Jobticket hat eine feste Laufzeit von 12 Monaten, der Vertrag verlängert sich automatisch, solange er nicht durch einen Vertragspartner gekündigt wird.

Ist der Wechsel von einer Abo-Monatskarte zum Jobticket möglich?
Ja, der Wechsel zum ZVON-Jobticket ist jeweils zum 1. des Kalendermonats möglich. Ein bestehender Abonnementvertrag muss bis zum 10. des Vormonats unter Hinweis auf einen Wechsel zum Jobticket gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Textform und muss formlos gegenüber dem Vertragsunternehmen erfolgen. Die nicht genutzten Abo-Monatskarten sind bis zum 3. Kalendertag des Monats, für den die Kündigung wirksam ist, zum bisherigen Verkehrsunternehmen zurückzusenden.

Kann ich das ZVON-Jobticket kündigen?
Ja. Es gelten die allgemeinen Kündigungsregeln für Abonnement- und Zeitkarten gemäß dem Tarif des ZVON. Darüber hinaus kann der einzelne Jobticketvertrag unter bestimmten Bedingungen – je nach Vertrag – vorzeitig zum letzten Tag des jeweiligen Monats, in den das Ereignis fällt, beendet werden. Seit dem 1.08.2019 kann das Jobticket bereits nach 6 Monaten ohne die tariflichen Nachzahlungen gekündigt werden.

Kann im Vertragszeitraum eine Änderung/Anpassung der gewählten Relation erfolgen?
Ja, eine Änderung der gewählten Relation ist zum Monatsanfang unter Beachtung der entsprechenden Fristen möglich. Einzelheiten werden im Vertrag zwischen dem Arbeitgeber und dem Verkehrsunternehmen festgelegt.

 

Persönliche Beratung zum Jobticket bei der GVB-Abo-Hotline unter 03581-339633 oder senden Sie uns eine Email an abo@goerlitztakt.de