Wer mit einem gültigen Fahrausweis unterwegs ist, unterstützt den ÖPNV und handelt im Interesse der tariftreuen Fahrgäste.
Alle Fahrzeuge der GVB verfügen über Fahrausweisautomaten, so dass auch ein spontanes Zusteigen in Bahn oder Bus möglich ist, selbst dann, wenn der Automat an der Haltestelle nicht genutzt werden kann (z. B. aus Zeitgründen). Damit ist das Lösen eines Tickets bei der GVB äußerst komfortabel und es gibt keinen Grund, ohne gültigen Fahrausweis unterwegs zu sein. Fahrgäste, die dennoch ohne gültiges Ticket angetroffen werden, müssen ein Erhöhtes Beförderungsentgelt (EBE) von 60 Euro bezahlen, gemäß den Beförderungsbedingungen unseres Verkehrsverbundes ZVON.
Es bedarf gar nicht viel, damit Sie stets sorgenfrei mit uns unterwegs sein können und nicht in die unangenehme Lage kommen, ein Erhöhtes Beförderungsentgelt (EBE) zahlen zu müssen.
Bei Fragen zu Ihrem Ticket hilft Ihnen unser Kundenservice gerne weiter.
Sollten Sie keinen gültigen Fahrausweis zum Zeitpunkt der Kontrolle vorweisen können, erhalten Sie ein Protokoll der Kontrolle von unserem Kontrollpersonal. Hierzu werden Ihre Personalien sowie der Grund der Beanstandung erfasst. Da das Protokoll eine Zahlungsaufforderung beinhaltet, erfolgt keine weitere Rechnungsstellung im Nachhinein.
Sollten Sie das ausgestellte Erhöhte Beförderungsentgelt nicht vor Ort bezahlen, haben Sie 14 Tage Zeit, um den Betrag unter Angabe der Protokollnummer auf unser Konto zu überweisen oder in unserem Kundenbüro unter Vorlage des Belegs einzuzahlen.
Hinweis
Für das Fahren ohne gültigen Fahrausweis fallen 60 Euro an. Der Betrag kann sich auf 7 Euro verringern, wenn Sie innerhalb einer Woche ab dem Feststellungstag nachweisen können, dass Sie im Besitz einer personengebundenen Zeitkarte oder eine Ermäßigungsberechtigung zum Zeitpunkt der Kontrolle waren. Dies gilt beispielsweise für Schüler/innen und Azubis oder weitere Abonnentinnen und Abonnenten, die ihren Fahrausweis versehentlich vergessen haben. Ausgeschlossen von der nachträglichen Vorlage sind Fahrausweise, die nicht personenbezogen sind, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass andere Personen diese Karte zeitgleich genutzt haben.
Wichtig
Das Kontrollpersonal stellt den Verstoß lediglich fest und ist nicht berechtigt, Ermessensentscheidungen zu treffen.
Sie haben die Möglichkeit, schriftlich Widerspruch gegen die Ausstellung eines EBE einzulegen. Stellen Sie bitte den Sachverhalt aus Ihrer Sicht dar und reichen Sie ggf. Belege ein. Richten Sie den Widerspruch an Einsteigen@GoerlitzTakt.de oder Görlitzer Verkehrsbetriebe GmbH, Zittauer Str. 71/73, 02826 Görlitz.
Variante 1:
Sie bezahlen Ihr Erhöhtes Beförderungsentgelt direkt bei den Fahrausweisprüfern in bar.
Variante 2:
Sie überweisen den Betrag auf folgendes Konto:
Görlitzer Verkehrsbetriebe GmbH, IBAN: DE18 8505 0100 0232 0461 90, BIC: WELADED1GRL.
Bitte geben Sie als Verwendungszweck Ihre Protokollnummer und Ihren Namen an.
Variante 3:
Sie zahlen in unserem Kundenbüro am Demianiplatz 21/23 unter Vorlage des EBE-Protokolls, montags bis freitags 8 bis 17 Uhr.