|
HOHER KONTRAST

Fahren ohne Fahrausweis

Fahren ohne gültiges Ticket ist kein Kavaliersdelikt

Wer mit einem gültigen Fahrausweis unterwegs ist, unterstützt den ÖPNV und handelt im Interesse der tariftreuen Fahrgäste. 

Alle Fahrzeuge der GVB verfügen über Fahrausweisautomaten, so dass auch ein spontanes Zusteigen in Bahn oder Bus möglich ist, selbst dann, wenn der Automat an der Haltestelle nicht genutzt werden kann (z. B. aus Zeitgründen). Damit ist das Lösen eines Tickets bei der GVB äußerst komfortabel und es gibt keinen Grund, ohne gültigen Fahrausweis unterwegs zu sein. Fahrgäste, die dennoch ohne gültiges Ticket angetroffen werden, müssen ein Erhöhtes Beförderungsentgelt (EBE) von 60 Euro bezahlen, gemäß den Beförderungsbedingungen unseres Verkehrsverbundes ZVON.

 

Wie kann ich ein EBE vermeiden?

Es bedarf gar nicht viel, damit Sie stets sorgenfrei mit uns unterwegs sein können und nicht in die unangenehme Lage kommen, ein Erhöhtes Beförderungsentgelt (EBE) zahlen zu müssen.

  • Am besten, Sie halten Ihr Ticket schon vor dem Einsteigen bereit und gehen direkt zu einem Entwerter (falls es noch nicht den Aufdruck "entwertet" aufweist), bevor Sie sich hinsetzen. 
  • Gleiches gilt, wenn Sie noch keine Fahrkarte haben: Gehen Sie direkt nach dem Einstieg zum Automaten und lösen Sie einen Fahrschein, bevor Sie sich hinsetzen.
  • Vergewissern Sie sich vor jeder Fahrt, dass Sie ihr Ticket auch wirklich dabeihaben und es nicht etwa zu Hause vergessen haben. Denn auch wenn Sie prinzipiell einen gültigen Fahrschein (z. B. Monatskarte) besitzen, müssen Sie diesen immer mit sich führen.
  • Denken Sie daran, dass Einzeltickets im Stadtverkehr nach dem Entwerten nur 45 Minuten lang gültig sind (beim EuropastadtTicket 60 Min.).
  • Bevor Sie einen ermäßigten Fahrschein kaufen, vergewissern Sie sich, dass Sie auch wirklich ermäßigungsberechtigt sind.
  • Kaufen Sie einen Fahrschein für Gruppen, so beachten Sie die minimale/maximale Gruppengröße.
  • Bei zeitgebundenen Tickets achten Sie darauf, dass Sie auch wirklich im vorgeschriebenen Zeitraum fahren (z. B. 9-Uhr-Karten).
  • Bewahren Sie Ihr Ticket bis zur Beendigung der Fahrt auf. Die Fahrt gilt als beendet, wenn Sie (inkl. eventueller Umstiege) an Ihrer Zielhaltestelle das Fahrzeug verlassen haben.  

 Bei Fragen zu Ihrem Ticket hilft Ihnen unser Kundenservice gerne weiter.

 

EBE erhalten – was nun?

Sollten Sie keinen gültigen Fahrausweis zum Zeitpunkt der Kontrolle vorweisen können, erhalten Sie ein Protokoll der Kontrolle von unserem Kontrollpersonal. Hierzu werden Ihre Personalien sowie der Grund der Beanstandung erfasst. Da das Protokoll eine Zahlungsaufforderung beinhaltet, erfolgt keine weitere Rechnungsstellung im Nachhinein.

Sollten Sie das ausgestellte Erhöhte Beförderungsentgelt nicht vor Ort bezahlen, haben Sie 14 Tage Zeit, um den Betrag unter Angabe der Protokollnummer auf unser Konto zu überweisen oder in unserem Kundenbüro unter Vorlage des Belegs einzuzahlen. 

Hinweis
Für das Fahren ohne gültigen Fahrausweis fallen 60 Euro an. Der Betrag kann sich auf 7 Euro verringern, wenn Sie innerhalb einer Woche ab dem Feststellungstag nachweisen können, dass Sie im Besitz einer personengebundenen Zeitkarte oder eine Ermäßigungsberechtigung zum Zeitpunkt der Kontrolle waren. Dies gilt beispielsweise für Schüler/innen und Azubis oder weitere Abonnentinnen und Abonnenten, die ihren Fahrausweis versehentlich vergessen haben. Ausgeschlossen von der nachträglichen Vorlage sind Fahrausweise, die nicht personenbezogen sind, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass andere Personen diese Karte zeitgleich genutzt haben.

Wichtig
Das Kontrollpersonal stellt den Verstoß lediglich fest und ist nicht berechtigt, Ermessensentscheidungen zu  treffen.

 

Was mache ich, wenn ich mit dem EBE nicht einverstanden bin?

Sie haben die Möglichkeit, schriftlich Widerspruch gegen die Ausstellung eines EBE einzulegen. Stellen Sie bitte den Sachverhalt aus Ihrer Sicht dar und reichen Sie ggf. Belege ein. Richten Sie den Widerspruch an Einsteigen@GoerlitzTakt.de oder Görlitzer Verkehrsbetriebe GmbH, Zittauer Str. 71/73, 02826 Görlitz.

 

Wie zahle ich das EBE?

Variante 1:
Sie bezahlen Ihr Erhöhtes Beförderungsentgelt direkt bei den Fahrausweisprüfern in bar.

Variante 2:
Sie überweisen den Betrag auf folgendes Konto:
Görlitzer Verkehrsbetriebe GmbH, IBAN: DE18 8505 0100 0232 0461 90, BIC: WELADED1GRL.
Bitte geben Sie als Verwendungszweck Ihre Protokollnummer und Ihren Namen an.

Variante 3:
Sie zahlen in unserem Kundenbüro am Demianiplatz 21/23 unter Vorlage des EBE-Protokolls, montags bis freitags 8 bis 17 Uhr.