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HIGH CONTRAST

Neuregelung zur Beförderung von E-Tretrollern

vom 29.08.2024

Neuregelung zur Beförderung von E-Tretrollern

Aus Sicherheitsgründen müssen die Görlitzer Verkehrsbetriebe (GVB) die Mitnahme von Elektrokleinstfahrzeugen wie E-Tretrollern bzw. E-Scooter, auch als Gepäckstück, in ihren Straßenbahnen und Bussen künftig untersagen. Die GVB setzt damit zum 1. September, gemeinsam mit zahlreichen anderen Verkehrsunternehmen, die Empfehlung des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) um, bei der die Sicherheit von Fahrgästen und Fahrpersonal im Mittelpunkt steht.

Grund für diese Entscheidung sind aktuelle Bewertungen zum Brandschutz in den Fahrzeugen, nachdem es im In- und Ausland mehrere Brände von Lithium-Akkus gegeben hat. Derzeit sind die Sicherheitsanforderungen für E-Tretroller deutlich niedriger als für andere Elektrofahrzeuge (E-Fahrräder, E-Rollstühle oder E-Seniorenmobile sind aus diesem Grund von dem Verbot NICHT betroffen). Daher besteht das erhöhte Risiko eines Akkubrandes mit erheblichen Gefahren durch giftige Rauch- und Flammbildung.

Der VDV wird die technische Weiterentwicklung im Bereich der E-Tretroller fortlaufend beobachten, damit eine Anpassung der Regelung geprüft und fortgeschrieben werden kann. 

Eine entsprechende Pressemitteilung des VDV ist hier zu finden.