vom 19.07.2023
Ab 1. August gelten im Bereich des Zweckverbandes Verkehrsverbund
Oberlausitz-Niederschlesien (ZVON) neue Tarife.
Bereits vor dem 01.08.2023 erworbene 4er-Karten können, sofern sie bereits mind. einmal entwertet wurden, noch bis 30.10.2023 verwendet werden. Sofern sie zum Stichtag 01.08.2023 noch nicht mind. einmal entwertet wurden, könnnen sie im GVB-Kundenbüro bis zum 30.10.2023 gegen Wertausgleich umgetauscht werden.