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Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes im öffentlichen Nahverkehr

vom 12.08.2022

Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes im öffentlichen Nahverkehr

Die Staatsregierung hat aufgrund der aktuellen Infektionslage die aktuell gültigen Regelungen der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung bis einschließlich 30. September 2022 verlängert. Darunter fällt auch die Pflicht zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes im öffentlichen Nahverkehr.